Physiotherapie Schöneburg
Pascal Schöneburg
Freiherr-vom-Stein-Str. 44
72116 Mössingen

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News

Ergonomie-Hacks für das Homeoffice

Ob im heimischen Arbeitszimmer, am Mini-Schreibtisch oder auf dem Sofa: Die Arbeit in den eigenen vier Wänden ist für viele Erwerbstätige in Deutschland inzwischen selbstverständlich. Etwa 24% arbeiten teilweise im Homeoffice, etwa 6% sogar ausschließlich. Zwar gelten auch hier die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz, die Rückengesundheit bleibt an den teilweise improvisierten Arbeitsplätzen aber oft auf der Strecke: Einen Anspruch auf ergonomische Büromöbel hat man im Heimbüro nicht unbedingt. „Es gibt aber viele Möglichkeiten, das Homeoffice auch mit begrenztem Budget rückenfreundlich einzurichten“, sagt Susanne Weber, Beraterin für Ergonomie am Arbeitsplatz von ergoimpuls und Expertin der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. Der Verein zertifiziert mit einer unabhängigen Fachkommission unter anderem rückenfreundliche Büromöbel und gibt auf www.agr-ev.de Tipps, wie sich der Büroalltag auch daheim ergonomisch gestalten lässt.

Egal ob im Büro oder zu Hause: Wer acht bis zehn Stunden täglich am Schreibtisch sitzt und dabei die Ergonomie vernachlässigt, riskiert langfristig Rücken- und Nackenschmerzen. Laut einer Forsa-Umfrage hat rund jeder dritte Befragte gesundheitliche Probleme wegen eines nicht ergonomischen Arbeitsplatzes im Homeoffice. 36% leiden unter Verspannungen, Rücken- oder Kopfschmerzen. 34% haben mit unzulänglicher Arbeitsausstattung wie einem zu kleinen Bildschirm zu kämpfen, was sich durch Fehlhaltungen ebenfalls auf die Rückengesundheit auswirken kann.

Rechtliche Grundlagen für das Homeoffice

Auch beim Arbeiten von zu Hause aus ist der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, für eine sichere und gesundheitsgerechte Umgebung zu sorgen. Ob Unternehmen auch eine rückenfreundliche Ausstattung finanzieren müssen, ist eine Frage der Definition im Arbeitsvertrag: Nur bei vereinbarter „Telearbeit“, also einen vom Arbeitgeber für eine bestimmte Dauer fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich der Beschäftigten, besteht die Verpflichtung, eine Ausstattung zur Verfügung zu stellen, die konkreten ergonomischen Anforderungen entspricht. Beim klassischen Homeoffice (fester Arbeitsort zu Hause) oder Mobile Working (Arbeit von beliebigen Orten aus) besteht dieser Anspruch nicht. „Bei regelmäßiger Arbeit im Homeoffice sollten Unternehmen aber zumindest ergonomisches Zubehör wie Maus und Tastatur oder Schulungen zur rückenfreundlichen Arbeitsplatzgestaltung anbieten“, rät Weber. Die Ergonomie-Beraterin und Physiotherapeutin coacht mit Vorträgen und Eins-zu-Eins-Beratung Angestellte, aber auch Privatpersonen, die ihr Homeoffice möglichst ergonomisch einrichten wollen. Sie beobachtet bei Unternehmen den erfreulichen Trend, Büroarbeitsplätze optimal auszustatten, wobei zunehmend auch finanzielle Zuschüsse, Vergünstigungen, Leihmöbel oder Schulungen angeboten werden. „Investitionen in die Gesundheit der Mitarbeitenden zahlen sich langfristig aus – durch mehr Zufriedenheit, weniger krankheitsbedingte Ausfälle und höhere Produktivität“, sagt Weber.

Ergonomisches Homeoffice mit kleinem Budget

Aus Sicht der Expertin gehören zur ergonomischen „Minimalausstattung“ im Homeoffice neben einem rückenfreundlichen, ergonomischen Bürostuhl ein ausreichend großer Bildschirm, ein Laptopständer sowie eine ergonomische Tastatur und Maus. Darüber hinaus hat sie weitere Tipps, wie sich der heimische Arbeitsplatz mit etwas Kreativität ohne teure Büroausstattung rückenfreundlich gestalten lässt:

  1. Dynamisches Sitzen: Wer keinen ergonomischen Bürostuhl hat, kann mit einem Kissen die Lendenwirbelsäule unterstützen und die Sitzposition verbessern. Ein Balancekissen fördert aktives Sitzen und entlastet die Wirbelsäule. Auch ein flexibler, dynamischer Hocker, den man zusätzlich zum Bürostuhl unter den Tisch schieben kann, ermöglicht regelmäßige Positionswechsel.
  2. Arbeiten im Stehen: Eine günstige Alternative zum elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch sind Tischaufsätze, die auf den vorhandenen Tisch gestellt werden. So lässt sich zwischen Sitzen und Stehen wechseln. Auch ein Bücherregal, ein Sideboard oder ein Stehpult können zum Stehtisch umfunktioniert werden.
  3. Bildschirm unterhalb der Augenhöhe: Um Nackenverspannungen vorzubeugen, sollte der Bildschirm etwas niedriger als Augenhöhe positioniert werden. Wer hauptsächlich am Laptop arbeitet, kann mit einem Laptopständer die richtige Bildschirmhöhe einstellen oder zum Ausprobieren zunächst einen Stapel Bücher als kostengünstige Erhöhung nutzen. Ergänzend sollte eine externe Tastatur und eine Maus verwendet werden.
  4. Schreibtisch mit ausreichend Tiefe: Beim Schreibtisch ist weniger die Breite, sondern eine ausreichende Tiefe von mindestens 80 Zentimeter entscheidend. Das ermöglicht eine Armlänge Abstand zwischen Augen und Monitor und ein Auflegen der Unterarme, um die Schultern zu entlasten. Ist der Schreibtisch zu schmal, können spezielle Tischlehnen die Auflagefläche vergrößern.
  5. Platz unter dem Tisch: Unter dem Tisch sollte genug Freiraum sein, damit sich die Beine bewegen können.
„Im Homeoffice wird oft konzentrierter und längere Zeit am Stück gearbeitet. Wichtig ist daher auch ein gutes Zeitmanagement mit regelmäßigen, bewussten Pausen zur Entspannung von Augen und Körper“, rät Susanne Weber. „Ein paar kurze Dehnübungen oder ein kleiner Spaziergang sind kostenlos und besonders effektiv für die Rückengesundheit.“

Reformen sind nötig

Das Scheitern der Ampel-Koalition hat tiefgreifende Folgen für viele geplanten Gesetze und Gesetzesänderungen, die die Logopädie betreffen. Dabei muss die Politik dringend handeln, damit der große Bedarf in der logopädischen Versorgung gedeckt werden kann. Wer eine logopädische Therapie braucht, muss derzeit mit langen Wartezeiten rechnen. „Das muss sich ändern. Der ansteigende Behandlungsbedarf in einer älter werdenden Gesellschaft sowie der sich kontinuierlich verschärfende Fachkräftemangel darf nicht länger ignoriert werden“, so Dagmar Karrasch, Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie (dbl e.V.).

Fünf dringend notwendige Reformen zur Sicherstellung der Versorgung mit der wichtigen Ressource Logopädie für Gesundheit und Bildung hat der dbl in einem Forderungspapier zusammengefasst und benennt so die Handlungsfelder für die nächste Legislaturperiode.

So fordert er:

  • die Einführung und Umsetzung eines neuen gemeinsamen Berufsgesetzes zur Regelung der primärqualifizierenden hochschuli­schen Ausbildung für alle Leistungserbrin­ger*innen in der Logopädie,
  • die Ermöglichung des Direktzugangs in der Logopädie, sodass eine effiziente Versorgung durch frühzeitige und schnellere Erkennung lo­gopädischer Bedarfe, Diagnostik und Beratung stattfinden kann,
  • die Beteiligung im Aus­schuss zur Weiterentwicklung der Leistungs­gruppen, vertreten durch das Netzwerk Berufe im Gesundheitswesen (Netzwerk BiG), um die Expertise logopädischer und weiterer thera­peutischer Ressourcen in die Weiterentwick­lung des KHVVG einzubringen,
  • die Einbezie­hung logopädischer Expertise bei der Konzep­tion und Durchführung präventiver Angebote in Bildungseinrichtun­gen und erleichterte Voraussetzungen, um betroffene Kinder im interprofessionel­len Team dann versorgen zu können, wenn sie von der Konzentration am besten aufnahme­fähig sind. Das fördert die Früherkennung sprachlicher Auffälligkeiten sowie deren Behandlung und reduziert die Wartezeiten in logopädischen Praxen;
  • die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der logopädischen Versorgung attraktiver zu gestalten und damit u.a. die Entlastung von unbe­zahltem Mehraufwand, allem voran die Ab­schaffung der Prüfpflicht für Verordnungen und der Pflicht zum Einzug von Zuzahlungen.
Hintergründe und weitere Erklärungen zu den Kernforderungen können Sie hier abrufen.

Das ändert sich 2025 in Gesundheit und Pflege

"Im Jahr 2025 stellen wir entscheidende Weichen für eine effiziente und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung in Deutschland. Mit der elektronischen Patientenakte für alle verbessern wir deutlich die Qualität der Behandlung und die Forschung in der Medizin. Mit der Krankenhausreform starten wir den grundlegenden Umbau der Stationären Versorgung. Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass sie bundesweit – auch auf dem Land – gut versorgt werden, dass ihnen im Notfall schnell geholfen wird, und dass komplizierte Operationen nur erfahrene Ärzte in Spezial-Kliniken durchführen. Mit dem Medizinforschungsgesetz verbessern wir die Forschung auch für bisher nicht heilbare Erkrankungen. Allein diese drei Weichenstellungen werden das deutsche Gesundheitswesen Jahrzehnte prägen."
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Digitalisierung Elektronische Patientenakte für alle Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) wird die elektronische Patientenakte (ePA) ab dem 15. Januar 2025 zu einer Opt-Out-Anwendung. Die Bereitstellung der ePA durch die Krankenkassen, ihre inhaltliche Befüllung sowie die Zugriffe auf die gespeicherten ePA-Daten werden dabei grundlegend vereinfacht.

Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten dabei ohne deren Zutun eine ePA zur Verfügung. Wer dies nicht möchte, kann auch weiterhin jederzeit widersprechen.

Digitale strukturierte Behandlungsprogramme bei Diabetes Bis zum 31. März 2025 soll der Gemeinsame Bundesausschuss Festlegungen zur Ausgestaltung strukturierter Behandlungsprogramme mit digitalisierten Versorgungsprozessen treffen. Es wird festgelegt, wie Anwendungen wie etwa die elektronische Patientenakte, der elektronische Medikationsplan, die Kommunikation im Medizinwesen (KIM), der TI-Messenger (TIM) und Videosprechstunden im Kontext der Behandlung von Diabetes zum Einsatz kommen können. Die auf Grundlage der Festlegungen einzurichtenden Versorgungsprozesse sollen den Versicherten neben den bestehenden DMP angeboten werden.

Vereinfachte Prüfungen für Digitale Gesundheitsanwendungen Ab dem 1. Januar 2025 müssen Hersteller die Informationssicherheit digitaler Gesundheitsanwendungen nicht mehr in einem einzelfallbezogenen, aufwändigen Verfahren durch das BfArM prüfen. Sie sind künftig zur Vorlage eines Zertifikats über die Erfüllung der Anforderungen an die Informationssicherheit verpflichtet, das nach einer umfassenden Prüfung der Anwendung durch das BSI ausgestellt wird. Durch das einheitliche und konzentrierte Prüfverfahren entfallen Aufwände bei BfArM und Herstellern.

Assistierte Telemedizin in Apotheken Bis zum 31. März 2025 sollen sich GKV-Spitzenverband und Apotheker über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Vergütungsregelungen für die Erbringung von Leistungen der assistierten Telemedizin in Apotheken einigen. Anschließend kann die Umsetzung beginnen. So können dann etwa Patientinnen und Patienten in Apotheken zu ambulanten telemedizinischen Leistungen beraten und bei der Inanspruchnahme angeleitet werden. Außerdem können dann Patientinnen und Patienten in den Apotheken bei der Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben während einer ärztlichen telemedizinischen Leistung unterstützt werden.

Krankenhausreform Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz markiert eine radikale Abkehr vom bisherigen Vergütungssystem in der stationären Versorgung. Qualität und Spezialisierung werden belohnt, die flächendeckende Versorgung durch Zuschläge gefördert. Der Umbau beginnt bereits 2025 und wird schrittweise scharfgestellt, wenn die Bundesländer bis Ende 2026 Krankenhäuser Aufgabenbereiche (Leistungsgruppen) zuweisen und 2027 bis 2028 das Finanzierungssystem umgestellt wird. Die ersten Schritte der Reform sind:

Personalbemessung In Abstimmung mit der Bundesärztekammer beginnt die wissenschaftliche Erprobung eines Personalbemessungs-instruments für Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus. Um zu prüfen, ob auch für weitere Berufsgruppen wie Hebammen oder Physiotherapeuten ein solches Instrument notwendig ist, soll bis September 2025 eine Kommission eingesetzt werden.

Entbürokratisierung Um den Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser zu verringern, erfolgen Maßnahmen zur Entbürokratisierung. So werden Prüfverfahren harmonisiert und vereinfacht. Die Prüfintervalle für Strukturprüfungen können auf drei Jahre verlängert werden. Auch bei anlassbezogenen Einzelfallprüfungen wird der bürokratische Aufwand reduziert. Pflegeentlastende Maßnahmen werden pauschal anerkannt.

Tarifkostenrefinanzierung Die Kosten der Krankenhäuser von Tarifsteigerungen für das Personal im Krankenhaus werden ab einschließlich der bereits 2024 wirksam gewordenen Tarifsteigerungen für alle Beschäftigtengruppen voll refinanziert.

Orientierungswert Eine Forderung, die die Krankenhäuser seit langem anmahnen, wird nun umgesetzt: Bei der Ermittlung der Obergrenze für den jährlichen Anstieg der Krankenhausvergütungen wird, anstelle des anteiligen Orientierungswerts, nun der volle Orientierungswert zu Grunde gelegt. Damit ergeben sich für die Krankenhäuser Steigerungsmöglichkeiten bei den Einnahmen im stationären Bereich.

Gesundheitliche Versorgung Weitere Implantate und Prothesen im Implantateregister   Zum 1. Januar 2025 nimmt das Implantateregister Deutschland (IRD) den Vollbetrieb auch für Endoprothesen an Hüfte und Knie sowie für Aortenklappen-Implantate auf.

Rechtsgrundlage ist die durch Verordnung vom 21.10.2024 I (BGBl. Nr. 318) geänderte Implantateregister-Betriebsverordnung.

Durch die Änderung werden die verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen verpflichtet, Implantationen in Bezug auf die genannten Implantattypen an das IRD zu melden. Das Register dient der Informationsgewinnung über die Qualität und der Qualitätssicherung der Implantate und der implantationsmedizinischen Versorgung in den verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen. Mit den Endoprothesen an Hüfte und Knie werden die mit jährlich 280.000 und 200.000 Operationen zahlenmäßig bedeutendsten Implantattypen erfasst.

Zugang zur Übergangspflege wird erweitert Übergangspflege wird im Krankenhaus für Patienten gewährt, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind und keinen Pflegegrad haben. Bisher mussten bei der Versorgung vorrangig alternative Versorgungsformen wie Leistungen aus häuslicher Krankenpflege, Kurzzeitpflege, medizinischer Reha oder Pflegeleistungen nach SGB IX ausgeschöpft werden. Diese Regelung entfällt, sodass Übergangspflege von Anfang erbracht werden kann.

Ausbildung Vermittlung weiterer heilkundlicher Kompetenzen im Pflegestudium Zum 1. Januar 2025 treten wesentliche Teile des Pflegestudiumstärkungsgesetzes in Kraft. In der hochschulischen Pflegeausbildung werden im Rahmen des Studiums zusätzliche Kompetenzen für die eigenverantwortliche und selbstständige Ausübung von erweiterten heilkundlichen Tätigkeiten in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz vermittelt.

Arzneimittelversorgung Forschungsanreize bei Preisbildung von Arzneimitteln (Teile des Medizinforschungsgesetzes) Für Arzneimittel mit einem relevanten Anteil klinischer Prüfungen in Deutschland werden Spielräume für die Erstattungsbetragsverhandlungen („Leitplanken“ aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) wiedereröffnet. Dafür müssen mindestens fünf Prozent der Probanden aus der Zulassungsstudie an der klinischen Studie in Deutschland teilgenommen haben. Das gilt für drei Jahre, es sei denn der pharmazeutische Unternehmer weist eine Arzneimittelforschungsabteilung und relevante eigene Projekte und Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen in präklinischer oder klinischer Arzneimittelforschung in Deutschland nach.

Pflege Dynamisierte Leistungsbeträge Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung, auch die Leistungen bei stationärer Pflege, werden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben. Dadurch reduzieren sich die pflegebedingten Ausgaben, die eine pflegebedürftige Person eigenständig zu tragen hat. Die Anpassung der Leistungsbeträge hat ein Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden Euro; die Pflegebedürftigen und Sozialhilfeträger werden entlastet.

Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) Der Beitragssatz zur SPV wird vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats (tagt hierzu am 20.12.24) mit Beginn des Jahres 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Damit steigt der Beitragssatz bundeseinheitlich auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Diese Anhebung des Beitragssatzes führt im Gesamtjahr 2025 zu Mehreinnahmen in Höhe von rechnerisch rund 3,7 Milliarden Euro.

06.01.2025 DGA | Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Bewegte Weihnachten

Gemütliches Beisammensein, reichlich Essen und entspannte Stunden mit der Familie am Tisch und auf dem Sofa – in den Weihnachtstagen kommt körperliche Bewegung meistens zu kurz. Die Folge sind oft Rückenschmerzen und Verspannungen. Damit der Rücken die sitzende Auszeit gut übersteht, zeigt die Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V., wie sich in den Feiertagen Genuss und Bewegung verbinden lassen. Der Verein, der seit fast 30 Jahren in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Expertengremium aus Ärzten und Therapeuten rückenfreundliche Produkte prüft und zertifiziert, stellt eine Checkliste für ergonomische Stühle im Esszimmer als Orientierung zur Verfügung: www.agr-ev.de/esszimmermoebel.

„Wer an den Feiertagen nur sitzt und isst, bekommt die Folgen schnell zu spüren. Verspannte Muskeln und Rückenschmerzen sind ein eher unangenehmes Weihnachtsgeschenk“, so Detlef Detjen, Geschäftsführer der AGR.

Bewegung durch Spiel und Spaß

Damit der Rücken über die Feiertage gesund und schmerzfrei bleibt, braucht er Bewegung. Dazu einfach mal den Verdauungsspaziergang zum Workout umfunktionieren: Raus an die frische Luft und mit den Kindern eine Schneeballschlacht machen oder eine Runde Fangen spielen – das trainiert die Muskeln und macht gute Laune. Wenn das Wetter nicht ins Freie lockt, halten Bewegungsspiele wie Stopptanz oder Pantomime die Familie in Schwung. Auch ein kleiner Wettbewerb sorgt für gesunde Action: Gewinner ist, wer vor dem Nachtisch die meisten Liegestütze schafft oder wer am längsten auf einem Bein balanciert. Übrigens: Eine lockere Yogaeinheit am Morgen kann schon vor dem großen Familientreffen helfen, gestärkt in den Tag zu starten.

Wenn schon sitzen, dann rückenfreundlich

Das Esszimmer wird in den Feiertagen oft zum Familienmittelpunkt. Wer nach dem Essen gern noch sitzen bleibt, kann sein Gewissen durch rückenfreundliche Möbel entlasten. „Ein Stuhl im Esszimmer muss nicht nur für möglichst viele große und kleine Menschen passen, sondern dabei auch bewegtes Sitzen fördern“, erklärt Detjen. „Die Kontur der Rückenlehne sollte der anatomischen Form der Lendenwirbelsäule entsprechen.“ Das entlastet die Wirbelsäule, stärkt die Rückenmuskulatur und sorgt für eine bessere Körperhaltung. Ist das Festessen verspeist, lohnt es sich, aufs Sofa umzuziehen, auf den Teppichboden oder auf einen Gymnastikball. „Ortswechsel sind Haltungswechsel – und genau die braucht unser Rücken, um einseitige Belastungen zu vermeiden“, sagt Detjen. „Wenn sich die Wirbelsäule biegt und bewegt, bekommen die Bandscheiben wieder Sauerstoff und Nährstoffe, sie atmen sozusagen auf.“ Für ein rückenfreundliches Sofa gilt: Die Sitzvorderkante soll nicht in die Kniekehle drücken und die Rückenlehne sollte im Idealfall bis zu den Schultern reichen.

Eine Übersicht AGR zertifizierter Sitzmöbel und weitere Tipps zu rückenfreundlichem Sitzen gibt es unter www.agr-ev.de/sitzmoebel.



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